Preise:

Übernachtungspreise für die Saison 2024

 Übernachtungspauschale / Fixed rate:
 Pauschale für 1 Nacht: 2 Personen / Mobil / Dusche / Müll / Strom 26,00 EUR

 Übernachtungsgebühren / Prices per night:
 Erwachsene / Adults 6,50 EUR
 Kinder bis 14 Jahre / Children 4,00 EUR
 Jugendliche bis 18 Jahre / Underage 4,50 EUR
 Hunde / Dogs 3,50 EUR
 Zelt / Tent 3,50 EUR
 Zelt + Auto / Motorrad / Fahrrad / tent with car ... etc 6,50 EUR
 Caravan + Auto / Caravan with car 7,00 EUR
 Motorcaravan / Wohnmobil / Trailer 7,00 EUR
 Pausch. Service (Müll/Ab-Frischwasser) / all-in-price 4,00 EUR
 Tagesgebühr Besucher 2,00 EUR
 Übernachtungsgebühr Besucher 5,00 EUR
 Stromgebühr pro KW 0,80 EUR
 Strompauschale 1 Nacht 4,00 EUR
 Stromgebühr in der Wintersaison a) nach ablesen bzw. b) Kurz-Nutzer mit Stromheizung nach Tagespauschale 12,00 EUR

* Kostenloses Duschen warm und kalt inbegriffen, keine Kurtaxe

** Ab 8 Tagen Aufenthalt erhalten Sie 10% Ermässigung auf die Personengebühren der Erwachsenen / If your stay extends one week your charging fee will be reduced by 10% per adult.

 Dauerstellplatzgebühren:
 Ganzjährig 1200,00 EUR
 Sommersaison* 800,00 EUR
 Wintersaison* 500,00 EUR
 Monatlich* 250,00 EUR
 Jede weitere Person (Nebenkostenanteil) 60,00 EUR
 Stellgebühr Wohnwagen (leer) jährlich 500,00 EUR
 Stellgebühr Wohnwagen (leer) monatlich 66,00 EUR
 Stromgebühr pro KW 0,80 EUR
 Strompauschale für 1 Nacht (Sommersaison) 4,00 EUR
 Strom für Dauercamper nach Zählerstand und Zeitraum per KW 0,80 EUR
 Strom in der Wintersaison mit Stromheizung pro Nacht 12,00 EUR
 Wasser/Müll als Pauschale und zzgl. 30 EUR /P./a. bei mehr als 2 Personen 200,00 EUR
 Wasseranschlußgebühr pauschal 200,00 EUR

* Dieser Preis berechnet 2 Erwachsene oder 1 Erwachsener + 2 Kinder.

 Besuchergebühren / Visitors:
 Tagesgebühr Besucher 2,50 EUR
 Übernachtung Besucher 6,50 EUR
 Besucher Monatskarte 65,00 EUR
 Besucher Jahreskarte 100,00 EUR

Bei Benutzung des Campingplatz Graf ist die Campingplatzordnung strikt einzuhalten (siehe Aushang). Jede Veränderung am Dauerstellplatz (Wasser/Strom/Befestingungen etc.) bedarf der schriftlichen Genehmigung der Besitzer.

Unsere Stellplätze dürfen nicht als 1. Wohnsitz gemeldet und benutzt werden! Sie sind nicht als ständiger Aufenthalstort geeignet. Bei Zuwiderhandlung wird der Vertrag fristlos gekündigt.